von Dr. Burckhardt Löber
Rechtsanwalt & Abogado
Dr. Alexander Steinmetz
Rechtsanwalt & Abogado Inscrito
Foto: Rocío García Abogada

Eigentum und Besitz können gestört und gefährdet sein durch Hausbesetzungen. Dies passiert im eigenen Land wie auch in Spanien. Die Verlockung zur Hausbesetzung beruht auf verschiedenen Motiven, wird aber durch monatelangen Leerstand der Immobilie erleichtert. Man sollte das Problem kennen und sich mit Einzelheiten vertraut machen, aber auch Vorkehrungen treffen. Hausbesetzungen beruhen auf den verschiedensten Gründen:

Folgende Situationen sind bekannt:

  • Eine Familie mit drei Kindern, aus eigener Wohnung vertrieben wegen Arbeitslosigkeit der Eltern und der Hypothekenvollstreckung durch die finanzierende Bank, beide Eltern arbeitslos.
  • Sogenannte Protest-Okupas werden häufig von jüngeren Leuten, Studenten, vorgenommen, die Wohnraum suchen und sich gegen Banken richten, die ihre ersteigerten leeren Wohnungen zum Verkauf stellen.
  • Sogenannte narco pisos werden besetzt von Personen, die zumeist drogenabhängig sind und oft auch einen kriminellen Hintergrund haben. Wer in einem Mehrfamilienhaus gegen Hausbesetzer vorgeht, und einen Schlosswechsel der Hauseingangstür vornehmen lässt, muss sogar mit der Polizei rechnen, die oft glaubt, der Hausbesetzer hätte einen gültigen Mietvertrag.
  • Eine weitere Kategorie von Hausbesetzern sind sogenannte okupas mit pajarito , also arrivierte Hausbesetzer mit Krawatte, die es darauf anlegen, die Wohnung oder das Haus nur gegen Zahlung einer bestimmten Summe wieder zu räumen. Auch sind Fälle bekannt, in denen besetzte Liegenschaften an Dritte vermietet wurden. In diesen Fällen spielt weniger die Wohnungsnot eine Rolle als der Geschäftssinn.
  • Ist der Eigentümer verstorben, und hatte dieser eine Putzhilfe und/oder einen Gärtner engagiert, so haben es die Erben bei Hausbesetzungen durch diesen Personenkreis schon schwerer, da mit diesen Personen vertragliche Bindungen bestehen können.
  • Eine weitere, allerdings freundlichere Variante der Hausbesetzung besteht darin, ein leerstehendes, eher verlassenes Objekt zu besetzen, um darin mietfrei zu wohnen. Quasi als Gegenleistung wird das Objekt dann „instandgesetzt“, also Wände gestrichen, fehlende Fensterscheiben ersetzt und das Objekt in Ordnung gebracht. Rückgabeverlangen des oft verdutzten Eigentümers werden sofort entsprochen, denn die nächste „instand zu besetzende“ Immobilie um die Ecke wartet schon. So die Philosophie eines Mallorquiner Hausbesetzers.

Der terminus technicus für illegale Inbesitznahme und für Hausbesetzungen ist die so genannte usurpación, eine leichte Straftat nach Art. 245.2 des spanischen Código Penal. Dem Eigentümer ist es jedoch grundsätzlich verwehrt, in das besetzte Objekt einzudringen und physische Maßnahmen gegen die Okupas zu ergreifen. Selbst die Polizei darf nur binnen eines Zeitraums von ca. 48 Stunden nach der Hausbesetzung eingreifen, trotzdem aber bei Einbrüchen in so genannten In Flagranti-Fällen tätig werden.

In Fällen von Hausbesetzungen allgemein empfehlen sich sowohl strafrechtliche Maßnahmen (z.B. Anzeige bei der Polizei) als auch zivilrechtliche Schritte gegen die Hausbesetzer. In der Regel sollte die Einschaltung eines Rechtsanwalts erwogen werden, der sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Maßnahmen (so genannte desahucio-Verfahren) gegen die Hausbesetzer einleitet, mit dem Ziel der Räumung des Wohnraums. Man muss damit rechnen, dass häufig im Interesse einer schnellen Räumung der Liegenschaft ordentliche Zahlungen geleistet werden, wobei Summen von zehntausend Euro und mehr als „Lösegeld“ keine Seltenheit sind.

Als Vorsorgemaßnahmen empfehlen sich:

  • Schlüssel an ortsansässige Nachbarn geben
  • Telefonnummer und E-Mail Anschrift bei Nachbarn hinterlassen
  • Überwachungskameras
  • Alarmanlage
  • Escritura und Grundbuchunterlagen nicht im Objekt belassen

*Dieser Beitrag wurde mit Zustimmung und freundlicher Genehmigung des Verlags und der Autoren dem Titel   „Grundeigentum in Spanien von A-Z“ entnommen. Die Autoren sind Dr. Burckhardt Löber, Dr. Alexander Steinmetz und Rocío García.

Das Buch wird voraussichtlich  im Mai 2019 zum Preis vom 38,- €  erscheinen im Verlag edition für internationale wirtschaft, Frankfurt am Main. Der Titel ist zu beziehen über jede Buchhandlung oder direkt bei der Verlagsauslieferung Winfried Jenior, Marienstr. 5,34117 Kassel, Tel. 0561/7391621, E-Mail info@jenior.de

Die Autoren sind namensgebende Partner der Kanzlei Löber Steinmetz Garcia, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main und Köln.

Dieser Beitrag wurde mit Zustimmung und freundlicher Genehmigung des Verlags und der Autoren dem Titel „Grundeigentum in Spanien von A-Z“ entnommen. Der Titel erscheint im Verlag edition für internationale wirtschaft, Frankfurt am Main.

Voraussichtliches Erscheinungsdatum: Juni 2019.