Kommt Ihnen diese Zahl bekannt vor? Denken Sie sich noch ein €-Zeichen dahinter, na dämmert’s? Ich rede von den fast magischen 200 €, die in Spanien für fast alle Strafzettel aufgerufen werden. Nicht geblinkt 200 €, rote Ampel überfahren 200 €, Überholverstoß 200 €, Handy am Steuer 200 €, Sicherheitsgurt nicht angelegt 200 €, Parkverstoß 200 €, Ladung nicht richtig auf dem Dach befestigt 200 €, kaputte Windschutzscheibe200 €, unerlaubtes Wenden 200 €, Licht nicht angemacht auch am Tage 200 €, unleserliche Kennzeichen 200 €, etc.

Alles zum Einheitspreis von 200 €. Wie praktisch, denn dann muss die Polizei weniger nachdenken.

Wer direkt von der Polizei angehalten wird, bekommt sein Ticket in die Hand gedrückt und kann dann innerhalb von 20 Tagen sein Strafmandat bezahlen. Er erhält 50 % Rabatt und zahlt somit die Hälfte der ausgewiesenen Strafe, das ist nobel. Sieht man aber die Strafe von 200 € für einen popeligen Strafverstoß sind 100€ immer noch unverhältnismäßig viel, oder?

Parken und Halten in den Innenstädten wird immer mehr zu einem Abenteuer. Hält man mit einem PKW z.B. in einer Be- und Entlade-Zone, kommt mit Sicherheit der Post-Rambo oder der Getränke-Rocky angebraust und flippt völlig aus, weil man mit einem PKW be- und entlädt. Sie begreifen nicht, dass es auch erlaubt ist, mit einem PKW ohne Werbe-Klimbim am Wagen, zu be- und entladen. Erklärungen stoßen hier auf Schrumpfhirne, die es einfach nicht verstehen, dass jeder in dieser Zone be- und entladen darf. Also gibt’s nur eins: einsteigen und abfahren oder man kann sich mit Post-Rambo & Co wilde Wortgefechte liefern, bis eventuell die Polizei kommt… Na, Sie ahnen es schon. Oder? Dann haben Sie keine Chance mehr und sind glücklicher Gewinner des 200 € Tickets. Geht’s noch schlimmer? Ja klar! Sie haben brav innerhalb von 2 Minuten in dieser Zone entladen und Ihre Sachen im Hausflur abgestellt, kein Rambo kein Rocky und auch keine Polizei haben Sie behelligt. Sie haben auch kein Ticket vorgefunden bei Ihrer Rückkehr und wähnen sich als Sieger. Die Zeit vergeht wie im Fluge; seit dem Vorfall sind 2 Jahre vergangen und natürlich erinnern Sie sich nicht an dieses Ereignis bis Ihnen von Ihrem Konto Geld abgebucht wird. Sie erkundigen sich bei Ihrer Bank, was das soll und wer da Geld von Ihrem Konto klaut?! „Strafe, Straßenverkehrsamt“, ist die Auskunft der Bank. Und natürlich ist es zu spät, um dagegen Einspruch einzulegen. Sie protestieren beim Straßenverkehrsamt, dass Sie nicht informiert wurden und keine Post oder Einschreiben etc. bekommen haben. „Tja, Pech gehabt“ entgegnet Ihnen die Person vom Amt. „Wir haben Ihnen aber Post gesendet“ und Sie haben diese nicht bekommen, tja doppelt Pech gehabt. Ihr Einspruch wird abgelehnt, weil Sie auf die Post nicht reagiert haben und aus 200 € sind 280 € geworden oder mehr.

So oder so ähnlich ergeht es vielen. Wer Böses behaupten möchte, würde sagen dahinter steckt Absicht. Strafmandate werden nicht zugestellt oder unverhältnismäßig oft nicht zugestellt. Ich meine hier nicht einmalige Post; ich spreche von mehreren nicht zugestellten Sendungen für ein und dieselbe Sache. Fazit: Frist verpasst, kein Einspruch, statt 200 € und 50 % Rabat volle 200 € plus Zuschlag für verspätete Bezahlung, was nochmal ca. 80 € on Top bedeuten, sowie kein lästiges Klagen des Beklagten vor Gericht, weil zu spät ist zu spät. Bezahlen und Klappe halten ist das Motto!

Das Gute kommt ja immer zum Schluss. Der Mythos, dass das Fahren mit Flip-Flops (Chanclas) und in kurzen Hosen und/oder mit freiem Oberkörper verboten ist und 200 € kostet stimmt so nicht.

Ich habe mich bei der Guardia-Civil persönlich erkundigt. Ihnen ist es egal, ob ich mit Flip-Flops, kurzer Hose oder freiem Oberkörper oder nackt mit dem Auto fahre (auf Cabriolets bezog sich die Aussage nicht), solange die Schlappen nicht daran Schuld sind, dass es zu einem Unfall kommt, ich nicht nackt oder mit freiem Oberkörper auf öffentlich zugänglichem Gelände aussteige oder herumlaufe.

Na also geht doch! Der Sommer steht vor der Tür, Flip-Flops an, Hose aus, „Easy-Rider“ und rauf auf die Autobahn…oder haben die von der Guardia-Civil mich nur veräppelt, um mir im Jahre 2020 durch das Straßenverkehrsamt eine Strafe von meinem Konto abzubuchen wegen nacktem Fahren mit Flip-Flops?!

Alle Strafen, auch die unter und über 200 €, können Sie hier nachlesen:

http://www.conduccionresponsable.com/wp-content/uploads/2013/02/Guia-Codificada-Infracciones-de-trafico-2010.pdf