Ja, es ist ein leidiges Thema: das Thema mit dem EU-Führerschein für Deutsche, die in Spanien leben. Umschreiben oder nicht umschreiben? Hat man die Anzeige zu Recht bekommen, weil man seinen EU-Führerschein, der in Deutschland ausgestellt wurde, nicht in einen EU-Führerschein umgewandelt hat, der statt eines D für Deutschland ein E für Spanien in der linken oberen Ecke hat. Anlass zu diesem nicht ganz neuen Thema war eine Frage an mich von einer Bekannten, die eben genau diesen Führerschein der EU hat. Den mit einem D in der linken oberen Ecke. Meine Bekannte hat von den örtlichen Behörden bei einer Verkehrskontrolle eine Anzeige erhalten, weil dieser kein E für Spanien aufweist.

Ein EU-Bürger muss doch auch nicht seinen deutschen Pass gegen einen spanischen eintauschen, wenn er anstatt in Deutschland eine längere Zeit in Spanien arbeitet?!

Was ist nun gültiges Recht? EU- Recht oder spanisches Recht? Gilt ein EU Führerschein in der gesamten EU oder nicht? Ist man der Willkür der Behörden und deren Organen hilflos ausgesetzt? (Voraussetzung hierfür ist natürlich die Gültigkeit der ausgestellten Fahrerlaubnis durch die Behörde des jeweiligen EU Landes)

Keine leichte Frage, was nun gilt… Folgendes habe ich recherchieren können:

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur schreibt: Auszug aus der RICHTLINIE 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung)

(6) Führerscheine werden gegenseitig anerkannt. Die Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Gültigkeitsdauer auf einen Führerschein ohne begrenzte Gültigkeitsdauer anzuwenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde und dessen Inhaber seit mehr als zwei Jahren in ihrem Hoheitsgebiet ansässig ist.

Artikel 2 Gegenseitige Anerkennung

1. Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt.

2. Begründet der Inhaber eines gültigen Führerscheins mit einer von Artikel 7 Absatz 2 abweichenden Gültigkeitsdauer seinen ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem, der den Führerschein ausgestellt hat, so kann der Aufnahmemitgliedstaat nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Tag, an dem der Führerscheininhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats begründet hat, die in dem genannten Artikel vorgesehene Gültigkeitsdauer auf den Führerschein anwenden, indem er den Führerschein erneuert.

Dies ist auf der Seite „Ihr Europa“ (letzter Stand: 12/04/2017) der Europäische Kommission, GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU Dienstleistungszentrum für den Binnenmarkt B-1049 Brüssel, BELGIEN zu lesen. www.europa.eu

Anerkennung und Gültigkeit des Führerscheins: EU-Führerscheine

Wenn Ihr Führerschein von einem EU-Land ausgestellt wurde, wird er in der ganzen EU anerkannt, und Sie können ihn benutzen, sofern er gültig ist, Sie alt genug sind, um ein Fahrzeug der entsprechenden Klasse zu führen, Ihre Fahrerlaubnis im Ausstellungsland nicht ausgesetzt, eingeschränkt oder aufgehoben wurde. Wenn Sie möchten, können Sie ihn gegen einen Führerschein des EU-Landes, in das Sie umgezogen sind, austauschen. Sie sind jedoch (außer in wenigen Fällen) nicht dazu verpflichtet.

Gegenseitige Anerkennung

Egal ob Sie einen Führerschein im neuen Format oder einen älteren haben – alle EU-Führerscheine werden EU-weit anerkannt. Auch die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, B1, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden in anderen EU-Ländern anerkannt. Wenn Sie also in ein anderes EU-Land übersiedeln, brauchen Sie Ihren Führerschein in der Regel nicht umzutauschen. Sie können in Ihrem neuen Land mit Ihrem aktuellen Führerschein so lange fahren, wie dieser gültig ist.

Hier ein noch ein Auszug von der Seite der Deutschen Vertretung in Spanien. Anerkennung, Umschreibung und Geltungsdauer deutscher Führerscheine in Spanien:

Grundlage für die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die von den Mitgliedstaaten der EU ausgestellt wurden, ist die am 19.01.2013 in Kraft getretene Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006, die mit dem Real Decreto 818/2009 vom 08.05.2009 in spanisches Recht umgesetzt wurde. Danach werden deutsche Führerscheine in allen Mitgliedsstaaten der EU grundsätzlich anerkannt. Ausnahmen gelten für Führerscheine, deren Inhaber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie für die nationalen Führerscheinklassen M, L, S und T, die in anderen Mitgliedstaaten nicht anerkannt werden müssen. Deutsche Führerscheine mit einer befristeten Gültigkeitsdauer von 15 Jahren werden in Spanien anerkannt und müssen erst nach Ablauf der 15-jährigen Gültigkeitsdauer in einen spanischen Führerschein umgetauscht werden. Deutsche Führerscheine ohne eine befristete Gültigkeitsdauer, deren Inhaber seit Inkrafttreten der EU-Richtlinie ihren Wohnsitz seit mehr als 2 Jahren in Spanien haben, unterliegen in Bezug auf Gültigkeitsdauer und Eignungstest den spanischen Rechtsvorschriften. Dies bedeutet, dass Inhaber von deutschen Führerscheinen, die ihren Wohnsitz vor dem 19. Januar 2013 nach Spanien verlegt haben und über einen unbefristeten Führerschein verfügen, diesen ab dem 19. Januar 2015 bei der zuständigen spanischen Straßenverkehrsbehörde (Jefatura de Tráfico) in einen spanischen Führerschein umtauschen müssen. Die Umtauschpflicht trifft auch auf Personen zu, die neben ihrem spanischen Wohnsitz zusätzlich auch noch in einem anderen Land amtlich gemeldet sind. Ein freiwilliger Umtausch eines deutschen Führerscheins in einen spanischen Führerschein ist jederzeit möglich und wird von den deutschen Auslandsvertretungen für dauerhaft in Spanien wohnhafte Personen empfohlen. www.spanien.diplo.de

Wissen Sie nun, ob der Führerschein umgeschrieben werden muss, oder nicht?! Sieht ein wenig nach Auslegungssache aus, oder?

In diesem Sinne „Gute Fahrt “